Duell um die Wachen

In ungewöhnlicher Form hat Innensenator Ronald Schill gestern in einen parlamentarischen Vorgang eingegriffen und sich vor seinen umstrittenen Staatsrat Walter Wellinghausen gestellt. Es gebe „keine Behinderung von Abgeordneten“, die Polizeiwachen besuchen wollten, erklärte er. SPD-Fraktionsvize Michael Neumann versuche mit falschen Behauptungen, Wellinghausens „persönliche Integrität zu beschädigen“. Neumann, der sich seit langem Duelle mit der Behördenspitze liefert, hatte am Freitag eine kleine Anfrage an den Senat eingereicht. Er möchte wissen, auf welcher Rechtsgrundlage derartige Informationsbesuche der Genehmigung von Polizeipräsident Udo Nagel und des Staatsrates bedürften (taz berichtete).

Nach parlamentarischem Brauch geben Behörden grundsätzlich keine Stellungnahme ab, solange die Anfrage noch nicht beantwortet ist. Schill weicht nun als erster Senator seit Jahrzehnten von dieser Regel ab. Die Besuchsregelung basiere auf einer Vereinbarung zwischen Senat und Bürgerschaft von 1979 und werde „nach diesem üblichen Verfahren“ vom jetzigen Senat angewendet. Eben nicht, gibt Neumann zurück, denn es sei keineswegs „üblich, alle Fragen vorher einreichen zu müssen“. Auch dass „Aufpasser“ aus dem Polizeipräsidium zu den Besuchen von Abgeordneten entsandt würden, sei „nicht üblich“.

Es scheint, der Senat wird Neumanns Anfrage parlamentarischem Brauch gemäß doch noch ausführlich und formgerecht beantworten müssen. SMV