Auskunftsrecht bei Genraps

Behörden müssen nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Braunschweig Auskunft über versehentlich mit gentechnisch veränderter Rapssaat bestellte Felder geben. Auf Anfrage könnten Behörden Auskünfte nicht unter Verweis auf drohende Aktionen von Umweltaktivisten oder schlechtere Vermarktungschancen verweigern, entschieden die Richter. Der ökologische Anbauverband Bioland hatte gegen das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Braunschweig geklagt. Derzeit laufen noch bei mehreren Gerichten Klagen auf genaue Auskünfte über die jeweiligen Äcker.

Bioland hatte mit Hinweis auf das Umweltinformationsgesetz (UIG) geklagt, weil das Amt angeforderte Auskünfte bislang verweigerte. Die Besitzer der Felder hätten sonst schlechtere Vermarktungschancen für ihre Produkte und müssten obendrein Anschläge von militanten Öko-Aktivisten befürchten, erklärte eine Vertreterin des Amts noch einmal vor Gericht. Diese Gefahren sahen die Richter aber im vorliegenden Fall nicht. Nachdem die Verunreinigungen bekannt geworden waren, hätten die betroffenen Äcker umgepflügt werden müssen, sagte der Vorsitzende Richter Holger Schwarz. „Das ist eine ganz andere Situation, als wenn jemand absichtlich sein Feld für den Versuchsanbau mit gentechnisch veränderten Pflanzen zur Verfügung stellt“, meinte er. Außerdem bestehe ein Recht der Öffentlichkeit auf Information über das Thema. DPA