eu-delikte

Illegaler Kfz-Handel

Nach der EU-Vorgabe muss ein Deutscher bei folgenden Delikten an das ersuchende EU-Mitgliedsland ausgeliefert werden – und zwar ohne Prüfung, ob das Delikt in Deutschland ebenfalls strafbar ist:

– Völkermord, Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit

– Terrorismus, Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung

– vorsätzliche Tötung, schwere Körperverletzung

– Vergewaltigung, Kinderpornografie

– Brandstiftung, Sabotage

– Entführung, Geiselnahme

– Erpressung

– illegaler Handel mit Menschen, Drogen, Waffen, Organen, Kunst, Hormonen, nuklearen Substanzen und gestohlenen Kraftfahrzeugen

– Umweltkriminalität

– Cyberkriminalität

– Beihilfe zur illegalen Einreise

– Rassismus

– Korruption

– Betrug, Geldfälschung, Dokumentenfälschung

– organisierter oder bewaffneter Diebstahl

– Geldwäsche CHR