: eu-delikte
Illegaler Kfz-Handel
Nach der EU-Vorgabe muss ein Deutscher bei folgenden Delikten an das ersuchende EU-Mitgliedsland ausgeliefert werden – und zwar ohne Prüfung, ob das Delikt in Deutschland ebenfalls strafbar ist:
– Völkermord, Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit
– Terrorismus, Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung
– vorsätzliche Tötung, schwere Körperverletzung
– Vergewaltigung, Kinderpornografie
– Brandstiftung, Sabotage
– Entführung, Geiselnahme
– Erpressung
– illegaler Handel mit Menschen, Drogen, Waffen, Organen, Kunst, Hormonen, nuklearen Substanzen und gestohlenen Kraftfahrzeugen
– Umweltkriminalität
– Cyberkriminalität
– Beihilfe zur illegalen Einreise
– Rassismus
– Korruption
– Betrug, Geldfälschung, Dokumentenfälschung
– organisierter oder bewaffneter Diebstahl
– Geldwäsche CHR