häusliche gewalt

Steigende Zahl der Ermittlungsverfahren

7.552 Ermittlungsverfahren wurden 2002 bei der Berliner Polizei wegen häuslicher Gewalt geführt. 2001 waren es nur 4.166. Der Zuwachs ist vor allem durch eine größere Sensibilisierung bei Polizei und Bevölkerung zu erklären. Seit eineinhalb Jahren gehen Beamte mit einem neuen Konzept vor. Täter können nun der Wohnung verwiesen und in besonderen Fällen in Gewahrsam genommen werden. Zudem werden Ermittlungen auch eingeleitet, wenn das Opfer selbst keine Anzeige erstattet. In nahezu allen Fällen kommt es zur Anklage. Dadurch erhoffen sich Polizei und Justiz einen besonderen Abschreckungseffekt. 2002 ließen sich bei 5.776 Fällen männliche Täter und weibliche Opfer ausmachen. Der umgekehrte Fall ist weitaus seltener: Nur 957 Mal. KÜP