Mannesmann-Deal kann teuer werden

Der britische Mobilfunker Vodafone will den Wertverlust seiner deutschen Tochterfirma nutzen, um Milliarden an Steuern zu sparen. Die Frage ist, ob er dabei in letzter Sekunde ein noch legales Schlupfloch nutzt oder ein bisschen mehr gemogelt hat

VON BEATE WILLMS

Das wird eine harte Nuss für das Düsseldorfer Finanzamt: Zig Milliarden Euro will das britische Mobilfunkunternehmen Vodafone in den nächsten Jahren weniger an Steuern zahlen. Dafür hat es so genannte Teilwertabschreibungen in Höhe von gut 50 Milliarden Euro geltend gemacht, die mit künftigen Gewinnen verrechnet würden. Begründung ist der gesunkene Wert der Anteile am ehemaligen Konkurrenten Mannesmann, den Vodafone im Jahr 2000 schluckte.

Dass sich die Öffentlichkeit nun entrüstet, ist klar: Sollte sich Vodafone durchsetzen, würde ein Großteil der Übernahmekosten – auch die derzeit vor Gericht als mögliche Veruntreuung verhandelten Managerabfindungen – auf die anderen Steuerzahler abgewälzt. Nicht klar ist, ob die Experten des Mobilfunkers nur eine normale Steuergestaltungsmöglichkeit in Anspruch nehmen – oder ob sie die Bilanz nach ihren Wünschen hinbiegen. Die Vodafone-Lesart ist: Die Teilwertabschreibungen sind Konsequenz aus den starken Kursverlusten aller Telekom-Werte und „ein ganz normaler Prozess“.

Getrickst wurde allerdings schon bei der Übernahme: Anfang 2000 tauschten die verkaufswilligen Mannesmann-Aktionäre ihre Anteile gegen Vodafone-Aktien im Gegenwert von 353 Euro. Die Mannesmann-Aktien parkte Vodafone bei einer Luxemburger Tochter, bevor sie Ende 2000 zu einem Gegenwert von rund 309 Euro an die neu gegründete deutsche Vodafone GmbH verkauft wurden.

In deren Bilanz 2001, die Vodafone nun beim Finanzamt einreichte, ist der Wert der Mannesmann-Aktien auf 200 Euro gesunken – insgesamt wäre die gesamte Beteiligung rund 50 Milliarden Euro weniger wert.

Hier setzen die Fragen an: Bis Ende 2001 konnten Unternehmen gesunkene Werte von Anteilen an anderen Kapitalgesellschaften steuerlich geltend machen – als Teilwertabschreibungen. Voraussetzung dafür war seit dem Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002, dass die Wertminderung absehbar von Dauer ist. Die Steuerreform 2000 beendete diese Gestaltungsmöglichkeit für alle Kapitalunternehmen mit Ausnahme der Versicherungen. Das Wirtschaftsministerium schreibt in seinen Informationen für ausländische Investoren: „Korrespondierend zur Steuerfreiheit von Veräußerungsgewinnen von Unternehmen bleiben Veräußerungsverluste und Teilwertabschreibungen steuerlich unberücksichtigt.“ Interessant für das Finanzamt ist nun: Zu welchem Zeitpunkt verloren die Aktien ihren Wert? Und: Waren die Wertansätze jemals realistisch?

Im Bundesfinanzministeriums verspürt man zumindest einen „faden Beigeschmack“, wie ein Sprecher erklärte. Er kündigte eine „eingehende Prüfung“ an.

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