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Am eigenen Schopf

Clement sieht schon jetzt Anzeichen für einen Verlust der Pressevielfalt – und verteidigt seine Fusionsrechtsnovelle

Bundeswirtschaftsminister Wolfgang Clement (SPD) hat auf dem 9. internationalen Berliner Wirtschaftsrechtsgespräch seine, mittlerweile vom Kabinett verabschiedete, Gesetzesnovelle zum Pressefusionsrecht verteidigt. „Die Gesetzesnovelle bietet die Möglichkeit, publizistische Vielfalt durch angepasste wirtschaftliche Rahmenbedingungen zu gewährleisten“, sagte er bei der Veranstaltung zum Thema „Medienvielfalt und Medienmärkte im Wandel“.

Clement unterscheidet also zwischen wirtschaftlichem Wettbewerb und dem Wettbewerb unter Zeitungstiteln. Nach seiner Aussage kann ein Wettbewerb unter Titeln auch dann stattfinden, wenn diese derselben wirtschaftlichen Einheit angehören. Denn nach dem Gesetzesvorschlag muss das Bundeskartellamt die marktbeherrschende Stellungen zweier fusionierter Zeitungsverlage nun dulden. Unter einer Bedingung: Die Titel werden trotz wirtschaftlicher Zusammengehörigkeit nach der Fusion als eigenständige redaktionelle Einheiten weitergeführt.

Es gebe bereits Anzeichen, dass die mediale Vielfalt in der Zeitungsbranche verloren gehe, so Clement. Ein Anliegen der Novelle sei es, die Vielfalt zu schützen. „Ohne eine Verbesserung der wettbewerbsrechtlichen Rahmenbedingungen schaffen es kleine Verlage nicht, sich am eigenen Schopf aus dem Tief zu ziehen. Ein notwendiges Maß an Konzentration muss erlaubt werden“, sagte er.

In der Tat gibt es in vielen Landkreisen und Kreisfreien Städten nur noch eine einzige Lokalzeitung (siehe Kasten „Einzeitungskreis“). Diese Situation könnte sich durch die Gesetzesnovelle noch verschärfen. MICHAELA KRAUSE

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