Polizeichef vor Gericht

Wegen Bambule-Demo: Anklage gegen Leiter der Thüringer Bereitschaftspolizei wegen Falschaussage

Hat Roland Richter, Leiter der Thüringer Bereitschaftspolizei, gelogen? Er hat, glaubt die Hamburger Staatsanwaltschaft. Auf ihren Antrag hin erließ das Amtsgericht wegen uneidlicher Falschaussage einen Strafbefehl über eine sechsmonatige Bewährungsstrafe nebst einer Geldbuße von 5.000 Euro gegen Richter. Da dieser Einspruch einlegte, muss jetzt verhandelt werden.

Richter wird vorgeworfen, zu Unrecht ausgesagt zu haben, er habe sich in ein Verfahren gegen drei seiner Untergebenen nicht eingemischt. Die drei Thüringer Bereitschaftspolizisten sollen bei einer Bambule-Demo in Hamburg zwei Kollegen in Zivil dienstunfähig geprügelt haben, obwohl diese ihnen ein Erkennungswort zugerufen hatten.

Während des Prozesses hatte Richter laut Staatsanwaltschaft versucht, massiv Einfluss auf die Verteidigungsstrategie seiner Untergebenen zu nehmen: Er soll ihre Krankschreibung erwirkt haben, damit sie der Verhandlung fernbleiben. Richter bestritt bei einer Vernehmung jede Einflussnahme, wollte über das Prozessgeschehen nicht einmal genau informiert gewesen sein. Aufzeichnungen, die in seinem Büro sichergestellt wurden, sprechen aber eine andere Sprache. Darunter befindet sich etwa eine komplette Kopie der Ermittlungsakten gegen die Thüringer Polizei-Schläger.

Das Verfahren gegen Richter ist noch ebenso wenig terminiert wie die Berufungsverhandlung der Bereitschaftspolizisten. Sie waren im Juli 2003 wegen ihrer kollegialen Übergriffe vom Hamburger Amtsgericht zu einer Bewährungsstrafe von zwölf Monaten verurteilt worden, die – rechtskräftig geworden – zu ihrer Entfernung aus dem Polizeidienst führen würde. mac