FFH-Gebiete an der Elbe
: Kein ausufernder Naturschutz

Mehrere Abschnitte an der Unterelbe werden nach der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH) der EU unter Naturschutz gestellt. Der Bundesrat in Berlin stimmte gestern einer umfangreichen Liste von Ufergebieten zu, die sämtlich in den Nachbarländern Schleswig-Holstein und Niedersachsen liegen. Das sei „ein Erfolg für den Umweltschutz“, kommentierte erleichtert Manfred Braasch, Geschäftsführer des BUND in Hamburg. Hamburgs Bevollmächtigter beim Bund, Staatsrat Reinhard Stuth, freute sich hingegen über „die Bestandssicherung und den Ausbau des Hamburger Hafens“.

Der Senat hatte in letzter Minute einen Antrag im Bundesrat eingebracht, der „Vertiefungen der Zufahrt zum Hamburger Hafen auch im Falle einer Ausweisung der Elbe als Schutzgebiet ermöglichen“ soll. Wirtschaftssenator Gunnar Uldall (CDU) war zuvor mit dem Versuch gescheitert, die Anmeldungen von Uferschutzgebieten bis in die Elbe hinein durch die Nachbarländer zu verhindern. Das wäre, hatte er Schreckgespenste an die Wand gemalt, „das Aus“ für weitere Ausbaggerungen der Unterelbe und damit für den Hafen.

Die Länderkammer stand in der Pflicht, die von der EU geforderten Schutzgebiete im Grundsatz zu akzeptieren. Der jetzt gefasste Beschluss enthält lediglich einen „Vorbehalt“ in der Frage der konkreten Gebietszuschnitte in der Strommitte. Damit sind nach Lesart des Hamburger Senats „weitere Fahrrinnenanpassungen“ möglich. Aber nur nach Umweltverträglichkeitsprüfungen auf Grundlage der schärferen FFH-Richtline der EU, interpretiert Braasch zufrieden. Das bestätigt Stuth unfreiwillig: Er spricht lediglich von einem „maximalen Ergebnis“ für Senat und Hafenwirtschaft – nicht von einem optimalen. smv