Arbeitslose ohne Medikamente

BERLIN taz ■ Hartz-IV-Betroffene haben auf eine ungerechte Lücke in der Berechnung des Regelsatzes hingewiesen: Nicht nur Brillen und Hörgeräte, auch nicht verschreibungspflichtige Medikamente müssen sie vom Regelsatz, der bei 351 Euro liegt, bezahlen. Das erklärte das Aktionsbündnis Sozialproteste am Donnerstag auf einer Pressekonferenz in Berlin. Für einige Betroffene sind diese Medikamente unentbehrlich zur Linderung von Schmerzen etwa bei seltenen Augenleiden oder schweren Allergien. Das sei ein Skandal, sagte auch Frank Jäger, Referent für Sozialrecht und Sozialpolitik beim Verein Tacheles in Wuppertal. Im Regelsatz sind 12,82 Euro im Monat für Medikamente und Zahnersatz vorgesehen. Es gebe aber Leute, die viel mehr dafür benötigen. „Ich habe die Wahl zwischen Essen und Augentropfen“, sagte ein Betroffener aus Hamburg. WS