Posthum Recht für Craxi

Italien muss Hinterbliebene des Exregierungschefswegen veröffentlichter Privattelefonate entschädigen

STRASSBURG afp ■ Italien hat mit der Veröffentlichung privater Telefonate des wegen Korruption verurteilten Exregierungschefs Bettino Craxi gegen das Grundrecht auf Schutz des Privatlebens verstoßen. Der Gerichtshof für Menschenrechte wies die Regierung in Rom an, der Witwe und beiden Kindern des 2000 verstorbenen Craxi je 2.000 Euro Schadenersatz zu zahlen.

Die italienische Justiz hatte seit Mai 1994 im Zuge der Anti-Korruptions-Offensive gegen Craxi ermittelt. Der Politiker entzog sich der Justiz im gleichen Jahr nach Tunesien. Seine Telefonate wurden mehrere Monate abgehört. Bei einer Gerichtsverhandlung wurden 1995 Teile der Aufzeichnungen verlesen. Manche dieser Aufzeichnungen seien rein privat gewesen und hätten keinen Bezug zu den Ermittlungen gehabt, rügte der Gerichtshof. Es war nicht notwendig, sie zu veröffentlichen.