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Urteile

Schadenersatz fürs Rauchen. Ein starker Raucher bezog eine Neubauwohnung. Beim Auszug hatte er laut Vertrag die Wände und Decken zu weißen. Dies tat er auch – doch stellte sich heraus, dass die Nikotinflecken selbst durch die Farbe wieder durchschimmerten. Der Mieter fand, seiner Pflicht Genüge getan zu haben, und verweigerte jegliche weiteren Arbeiten an der Wohnung. Der Vermieter ging vor Gericht. Der Richter entschied, dass der Mieter bei einer durch starken Nikotingenuss bräunlich verfärbten Wohnung Schadenersatz zu leisten habe (AG Cham, Az. 1 C 0019/02).Gewalt gegen Verwalter. Eine Sanierungsmaßnahme des Vermieters passte dem Mieter nicht. Er unterbrach immer wieder die Stromversorgung für die notwendigen Arbeiten. Als der Verwalter einschritt, um das Kabel wieder anzuschließen, griff der Mieter den Verwalter an, sodass der gegen das Treppengeländer fiel und noch dazu getreten wurde. Der Mieter erhielt die fristlose Kündigung. Dies sei ohne Abmahnung möglich, wenn der Hausverwalter tätlich angegriffen wird, so die Richter (LG Berlin, Az. 67 S 210/00).Mietspiegel nicht anwendbar. Eine Wohnungsbaugenossenschaft begründete eine Mieterhöhung für ein Reihenhaus mit dem Gutachten eines Sachverständigen. Das Gutachten kam zu einem größeren Spielraum für eine Mieterhöhung, als der Mietspiegel zuließ. Der Mieter hielt den Mietspiegel für maßgeblich und verweigerte seine Zustimmung. Die Richter gaben der Genossenschaft Recht. Reihenhäuser seien vom Mietspiegel ausgeschlossen (LG Potsdam, Az. 11 S 139/02). ALO

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