Jemeniten werden ausgeliefert

USA sichern dem Oberlandesgericht zu, die vor Monaten in Frankfurt verhafteten Terrorverdächtigen nicht vor ein Militärgericht zu stellen. Todesstrafe ausgeschlossen

FREIBURG taz ■ Zwei Jemeniten, die im Januar am Frankfurter Flughafen verhaftet wurden, dürfen in die USA ausgeliefert werden. Dies entschied gestern das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt/Main. Die politische Entscheidung liegt jetzt bei der Bundesregierung. Scheich Mohammed Ali Hassan al-Mujad und sein Leibwächter waren vor einem halben Jahr unter einem Vorwand nach Deutschland gelockt und dort festgenommen worden. Die USA beschuldigten al-Mujad, er habe die Finanzen des Al-Qaida-Netzwerks verwaltet und sei im Oktober 2000 am Anschlag auf das US-Kriegsschiff „USS Cole“ beteiligt gewesen.

Bereits im Mai hatten die USA völkerrechtlich verbindlich erklärt, sie werden die beiden Jemeniten weder vor ein Militär- noch vor ein Sondergericht stellen. Vielmehr erhielten sie ein ordentliches Strafverfahren. Die Richter gaben deshalb grünes Licht für die Auslieferung. Auch der Einsatz von Lockspitzeln und verdeckten Ermittlern spricht nach Auffassung der Richter nicht gegen eine Überstellung an die USA. Im Kampf gegen terroristische Organisationen könne auch auf „außergewöhnliche grenzüberschreitende Ermittlungsverfahren“ zurückgegriffen werden. Die Todesstrafe dürfen die USA gegen die beiden Jemeniten ohnehin nicht verhängen. Dem steht das deutsch-amerikanische Auslieferungsabkommen aus dem Jahr 1978 entgegen.

CHR