gnade der frühen promotion

Fristen im Hochschulrahmengesetz (HRG)

Das HRG sieht vor, in der Wissenschaft nur noch 12 Jahre lang befristete Stellen zu vergeben. Je sechs Jahre für Promotion und Habilitation. Betroffen sind:

Unbedarfte Doctores: Als ihren Vorteil wähnen sie die Gnade der frühen Promotion. Sie ahnen nicht, wie wichtig es ist, sich den Doktorhut schnell aufzusetzen, um angesparte Jahre in die Habilphase zu retten.

Habilitanden: Sie wissen: „Ihre“ Professur wartet im seltensten Fall gleich im Anschluss an die Habil. Die Lücke zum Lehrstuhl beträgt oft zwei, drei oder mehr Jahre. Übergang ungewiss.

Projektforscher: Sie werden zwar über Mittel Dritter bezahlt. Ihre formellen Arbeitgeber aber, Unis und Institute, fürchten, dass sie sich nach 12 Jahren auf feste Stellen einklagen. CIF