Strafantrag wg. Wellinghausen

Die Hamburger Senatskanzlei hat ein disziplinarrechtliches Vorermittlungsverfahren gegen Innenstaatsrat Walter Wellinghausen eingeleitet. Das bestätigte Senatssprecher Christian Schnee der taz auf Anfrage. Zwei Schreiben, welche Bürgermeister Ole von Beust (CDU) zur Klärung der Sachverhalte an die Innenbehörde gerichtet hat, seien „formaljuristisch in diesem Sinne zu verstehen“. Sollte sich daraus „ein Verdacht ergeben“, müsse „ein förmliches Disziplinarverfahren eingeleitet werden“. Innensenator Ronald Schill will im Zusammenhang damit heute „Strafantrag gegen unbekannt“ wegen des Verdachts des Geheimnisverrats stellen. Entsprechende Informationen der taz bestätigte sein Sprecher Marc März. Details aus internen Akten seien Hamburger Medien zugespielt worden, so März, dem müsse nachgegangen werden.

Dem Staatsrat werden unerlaubte Nebentätigkeiten vorgeworfen. Zudem soll er in einem Disziplinarverfahren gegen einen Polizisten, den er früher als Rechtsanwalt vertreten hatte, zu Gunsten seines Ex-Mandanten interveniert haben. März versicherte, sämtliche Fragen des Bürgermeisters „aus unserer Sicht und schnellstmöglich“ zu beantworten. Das sei „im Interesse aller“. Der in den USA urlaubende Staatsrat sei allerdings nicht erreichbar. SMV