Vergütung

Nach der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) wird jede von einer Solarstromanlage erzeugte und ins Stromnetz eingespeiste Kilowattstunde vom Stromversorger vergütet. Die Vergütung setzt sich zusammen aus einer Grundvergütung von 45,7 Cent zuzüglich eines Aufschlags. Der Aufschlag beträgt 11,7 Cent bei Anlagen bis 30 Kilowatt Leistung, insgesamt also 57,4 Cent pro Kilowattstunde (kWh). Bei Anlagen mit einer Leistung von 30 bis 100 Kilowatt reduziert sich der Aufschlag. Hier werden für den Anlagenteil über 30 Kilowatt noch 54,6 Cent bezahlt. Ist die Anlage größer als 100 Kilowatt (kW), werden für den Anlagenteil über 100 kW 54 Cent pro kWh vergütet. ALO