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Die „Fernseh-Fee“, das TV-Zusatzgerät zur Unterdrückung von Werbebotschaften, ist laut dem Bundesgerichtshof (BGH) nicht wettbewerbswidrig. RTL hatte gegen den Hersteller des Geräts geklagt (s. taz von vorgestern), weil der Privatsender befürchtet, dass ihm die Werbeeinnahmen flöten gehen, wenn sich derartige Geräte durchsetzen. Der BGH befand jedoch, dass die Fee den Zuschauer lediglich bei der Ausblendung der Spots unterstütze und deshalb nicht die Programmfreiheit der Sender beeinträchtige. RTL hat angekündigt, die Urteilsbegründung abzuwarten, um dann über den Gang zum Bundesverfassungsgericht zu entscheiden. Die Herstellerfirma der „Fernseh-Fee“ hat angekündigt, nun die Produktion des Nachfolgegeräts „Tivion“ aufzunehmen. (epd)

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