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Wahlerlaubnis für EU-Bürger

KÖLN taz ■ EU-Bürger, die in Deutschland leben, von der Meldepflicht befreit sind und an den Kommunalwahlen im September teilnehmen wollen, müssen beim zuständigen Wahlamt einen Antrag stellen, um ins Wählerverzeichnis aufgenommen zu werden. Zu diesem Personenkreis gehören etwa hier stationierte Soldaten anderer europäischer Streitkräfte oder Mitarbeiter des Diplomatischen Dienstes. Die Antragsfrist endet am 5. September. SCH

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