Urlaubsanspruch bei Krankheit

Ein Arbeitnehmer verliert durch eine längere Krankheit nicht seinen Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub. Das stellte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg in einem jüngsten Urteil klar. Das Gericht wandte sich damit gegen die deutsche Rechtspraxis, nach der Urlaubsansprüche in der Regel nur bis zum 31. März ins nächste Jahr mitgenommen werden können. Ist der Betreffende dann immer noch krank, erlöschen sie (Az.: C 350/06 und C 520/06). Laut EuGH-Urteil bleiben die Ansprüche aber bestehen. Dies gelte auch dann, wenn der Betreffende wegen gesundheitlicher Probleme das ganze Jahr lang nicht gearbeitet habe.