: GLOSSAR
Bundesverkehrswegeplan: Ein von der Bundesregierung erarbeiteter – und in Abständen aktualisierter – Absichtsplan aller Verkehrsvorhaben, der Wasserstraßen, Flughäfen, See- und Binnenhäfen, Straßen und Schienen umfasst. Ihm liegt eine vorausschauende Bedarfsplanung zugrunde, die nicht nur die Belange von Wirtschaftsentwicklung und Städtebau, sondern zunehmend auch den Umweltschutz berücksichtigt.
Mittelfristige Finanzplanung: Eine strategische Überlegung des Finanzministeriums, welches Geld wie in den nächsten Jahren eingenommen und ausgegeben wird. Interessanterweise wollen die Finanzbeamten Geld für Bundesverkehrswege anders ausgeben, als der Plan vorsieht. So sieht etwa die mittelfristige Finanzplanung vom April diesen Jahres 3 Milliarden Euro weniger bis 2008 vor, als im Bundesverkehrswegeplan festgeschrieben sind.Ausbaugesetz: Die Klammer zwischen Bundesverkehrswegeplan und Finanzplanung. Sie legt die Finanzen fest, die in den zu verabschiedenden Haushaltsplan tatsächlich eingestellt werden. Genau genommen gibt es drei Ausbaugesetze: für Bauvorhaben der Schiene, der Straße und der Bundeswasserstraßen.
Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz: Ein vom Bund aufgelegtes Gesetz, das dem Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs dient, etwa von Straßenbahn-, Bus- und Regionalbahnnetzen. Es ist jährlich 8 Milliarden Euro schwer. Allerdings können damit auch Straßenbauprojekte finanziert werden.
Transeuropäische Netze: Von Brüssel betriebene Verkehrsplanung. Sie ist für die EU-Mitglieder nicht bindend, aber attraktiv, da sich Brüssel an den Kosten beteiligt. Ein solches Projekt in Deutschland ist etwa die A 20 Lübeck–Prenzlau. RENI
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