Haft für Ex-Mannesmänner gefordert

Anklage will Ex-Konzernchef Esser hinter Gittern sehen, aber Gericht zieht wohl nicht mit

DÜSSELDORF dpa ■ Im Mannesmann-Prozess hat die Anklage für Haftstrafen plädiert. Die Staatsanwälte fordern für Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann zwei Jahre Haft auf Bewährung wegen schwerer Untreue in sieben Fällen. Ex-Mannesmann-Chef Klaus Esser soll für zweieinhalb Jahre ohne Bewährung hinter Gitter. Für Ex-IG-Metall-Chef Klaus Zwickel sehen die Ermittler eine Strafe von 22 Monaten zur Bewährung vor. Die härteste Strafe soll der ehemalige Aufsichtsratschef Joachim Funk mit drei Jahren Haft erhalten.

Die Staatsanwälte bewerteten die Ausschüttung von Prämien und Pensionsabfindungen von mindestens 57 Millionen Euro im Zuge der Übernahme von Mannesmann durch Vodafone als schwere Untreue. Sie hätten ihre Vertrauensstellung missbraucht, ihre Pflicht zum treuhänderischen Umgang mit dem Konzernvermögen verletzt und ihren Ermessensspielraum weit überschritten.

Ob die Angeklagten tatsächlich mit einer Strafe rechnen müssen, ist fraglich. Die Wirtschafts-Strafkammer des Düsseldorfer Landgerichts hatte bereits im März Freisprüche für alle Angeklagten in Aussicht gestellt und bislang nicht erkennen lassen, dass sie zwischenzeitlich ihre Auffassung geändert hätte. Mit einem Urteil wird noch im Juli gerechnet.