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Grüne für zügige Bearbeitung von Bürgeranträgen

Bremen taz ■ Zum wiederholten Male war gestern der Bürgerantrag gegen Flächenverbrauch Gegenstand einer Parlamentsdebatte. Diesmal aber nicht inhaltlich sondern als Grundlage eines neu zu fassenden Gesetzes.

Die grüne Abgeordnete Karin Mathes schilderte noch einmal den „unsäglichen Umgang“ der politischen Gremien mit dem Antrag. Gestellt im April 2003 wurde er final erst im Mai 2004 in der Bürgerschaft beraten. In der Zwischenzeit waren längst Entscheidungen gefallen, die dem Antragsinhalt zuwiderliefen und ihn so ad absurdum führten. „So produziert man Politikverdrossenheit“, schimpfte Mathes auf ihre großkoalitionären Kollegen. Sie forderte jetzt, das Bürgerantrags-Gesetz zu präzisieren und insbesondere die zeitlichen Abläufe verlässlich zu gestalten. Nachdem ein Bürgerantrag eingegangen ist, soll er in der nächsten Ausschuss oder Deputationssitzung fachlich beraten werden und von dort auch prompt in die nächste Bürgerschaftsdebatte einfließen. Der Verfassungs- und Geschäftsordnungsauschuss soll einen entsprechenden Gesetzestext bis November vorbereiten.

Der SPD-Abgeordnete Björn Tschöpe stimmte Mathes im Prinzip zu. Die SPD allerdings wolle insgesamt über mehr volkdemokratische Elemente nachdenken. Ob dies im Paket bis November zu schaffen sei, bezweifelte Tschöpe. Dieter Focke von der CDU räumte in Hinsicht auf den Flächen-Antrag, dem die CDU inhaltlich am fernsten stand, ebenfalls ein: „Ein Jahr ist zu lang“. Er stimmte der Überweisung des Gesetzes in den Verfassungsauschuss ebenfalls zu. Im November wird sich das Parlament mit den Ergebnissen befassen. hey