Schule der Begehrlichkeiten

Die Privatschulen verklagen den Senat. Nach ihren Berechnungen stehen den freien Schulen allein für das Jahr 2002 aus dem Landesetat rund 4 Millionen Euro mehr zu

Mit einem Musterprozess vor dem Verwaltungsgericht wollen Berliner Privatschulen seit gestern höhere Zuschüsse vom Land Berlin durchsetzen. Im Fall eines Urteils zugunsten der Schulen erwarten diese Nachzahlungen in Höhe von insgesamt rund 4 Millionen Euro allein für das Jahr 2002. Insbesondere die Berechnung der durchschnittlichen Personalkosten an staatlichen Schulen ist strittig, denn auf dieser Grundlage werden auch die Landeszuschüsse für die freien Schulen festgesetzt.

Für den fraglichen Zeitraum lag die Höhe der Personalkostenzuschüsse bei 97 Prozent der entsprechenden Kosten an öffentlichen Schulen. Die Senatsverwaltung orientiert sich bei der Kostenfeststellung an prognostischen Haushaltsplänen. Dieses Vorgehen wird von den Klägern kritisiert, denn die Haushaltspläne des Senats würden einen Überhang an Lehrern nicht berücksichtigen, und die Privatschulen könnten im Gegensatz zu staatlichen Schulen nicht von Nachtragshaushalten des Landes profitieren. Die Kläger forderten eine Berechnung nach tatsächlich anfallenden Personalkosten oder am Personalbedarf.

Weiterer Streitpunkt ist das Lehrer-Schüler-Verhältnis, das nach Ansicht der Kläger zu Ungunsten der Privatschulen ausgelegt wurde.

Kläger sind die evangelische und katholische Kirche, die Jüdische Gemeinde, die Landesarbeitsgemeinschaft der Waldorfschulen, die private Kant-Schule und die Siemens-Werkberufsschule. In Absprache zwischen Senat und Klägern wird die Klage der Zehlendorfer Emil-Molt-Schule als Musterklage anerkannt. Das Urteil stand zu Redaktionsschluss noch aus.

VERENA HEYDENREICH