Strenge Regeln für Genpflanzen

Anbauer gentechnisch veränderter Pflanzen sollen haften. Biobauern skeptisch

BERLIN taz ■ Agrarministerin Renate Künast will den Anbau gentechnisch veränderter Organismen (GVO) nur unter strengen Auflagen genehmigen: Abstandsflächen und Schutzhecken sollen eine unkontrollierte Ausbreitung von Genpflanzen unterbinden. Die Kosten für die nötigen Kontrollen und Sicherheitsmaßnahmen müssten die GVO-Anbauer übernehmen.

Zudem sollen Ökobauern mit strengen Haftungsregeln vor unverschuldeten Verunreinigungen mit Gen-Pollen geschützt werden: Sie sollen etwa auf Schadenersatz klagen können, wenn sie ihre Produkte nicht verkaufen können, weil Genpflanzen auf ihre Äcker übergegriffen haben. Ferner sollen alle Gen-Flächen in einem Standortregister ausgewiesen werden. Mit dem geplanten Gentechnik-Gesetz will das Verbraucherschutzministerium die vergangene Woche verabschiedeten EU-Leitlinien zum Gen-Anbau umsetzen. Nach Angaben einer Sprecherin werden die Eckpunkte des Gesetzes jetzt in den Referaten des Ministeriums abgestimmt, dann geht der Entwurf ins Kabinett.

„Ein Gentechnik-Gesetz ist dringend notwendig“, sagte Bioland-Vorsitzender Thomas Dosch. Er habe aber die Befürchtung, dass der Entwurf im Kabinett zerredet wird: „Die Regierung besteht aus zwei Parteien“, gab er zu bedenken. Die Ministeriumssprecherin betonte, wichtige Punkte des geplanten Gesetzes seien bereits im Koalitionsvertrag aufgeführt, etwa das „Haftungsrecht gemäß dem Verursacherprinzip“. BERND MIKOSCH