Senat droht Klage

Opposition will Beteiligung des Abgeordnetenhauses an der Einstein-Stiftung per Verfassungsgericht durchsetzen

Die drei Oppositionsfraktionen im Abgeordnetenhaus – CDU, FDP und Grüne – werden den rot-roten Senat möglicherweise erneut am Landesverfassungsgericht verklagen. Anlass ist die Einstein-Stiftung. Eine Klage „zeichne sich am Horizont ab“, hieß es am Mittwoch bei einer gemeinsamen Pressekonferenz der Opposition. Nach ihrer Auffassung hat der Senat die Stiftung am Parlament vorbeibeschlossen. Sie stützt sich auf ein Gutachten des wissenschaftlichen Parlamentsdienstes. Erstmals hatte die Opposition den Senat 2003 wegen des nicht verfassungsgemäßen Haushalts verklagt – erfolgreich.

Die Einstein-Stiftung, im Dezember vom Senat beschlossen und Prestigeprojekt von Wissenschaftssenator Jürgen Zöllner (SPD), soll universitätsübergreifende Exzellenzförderung unterstützen und Topwissenschaftler nach Berlin holen. Sie war übrig geblieben, nachdem sich Zöllner von seinen Plänen für eine „Super-Uni“ verabschieden musste. Bei dem Streit geht es weniger um Wissenschaftspolitik als um den Kompetenzkonflikt zwischen Regierung und Parlament. FDP-Politiker Sebastian Czaja machte bei Zöllner die generelle Haltung aus, „auf das Parlament schlichtweg zu pfeifen“.

Der Wissenschaftssenator selbst interpretierte das Gutachten anders: Es bestätige, dass Errichtung, Struktur und Rechtsform der Stiftung nicht zu beanstanden seien.

Laut Gutachten wäre für die Stiftung aber eine gesetzliche Grundlage erforderlich gewesen. Und somit hätte, wie von der Opposition gefordert, das Parlament und nicht der Senat entscheiden müssen. Das Gutachten führt als Beleg „die ganz überwiegende Meinung in der Fachliteratur“ und ähnliche Erwägungen in der Rechtsprechung an. Die Autoren nennen es aber „zweifelhaft“, ob sich das Verfassungsgericht dieser Auffassung anschließt. STA