Nur-Dienstwagen ohne Lohnsteuer

MÜNCHEN dpa ■ Für einen Dienstwagen, der sich privat kaum nutzen lässt, müssen Arbeitnehmer keine Lohnsteuer abführen. Denn dabei muss das Finanzamt in der Regel von einer rein dienstlichen Nutzung ausgehen, so ein gestern bekannt gegebenen Urteil des Bundesfinanzhofs. Normalerweise geht der Fiskus davon aus, dass Firmenwagen auch privat genutzt werden. Dabei wird 1 Prozent des Listenneupreises als private Nutzung angesetzt, wenn der Arbeitnehmer nicht mit einem Fahrtenbuch eine geringere oder sogar rein dienstliche Nutzung nachweist. (Az.: VI R 34/07) (afp)