piwik no script img

Sterbehilfe für Kusch verboten

Der frühere Hamburger Justizsenator Roger Kusch darf vorerst keine Sterbehilfe mehr leisten. Dies hat das Verwaltungsgericht Hamburg am Freitag in einem Eilverfahren entschieden. Der umstrittene Ex-CDU-Politiker darf damit bis zu einem Beschluss im Hauptverfahren niemanden beim Selbstmord unterstützen. „Es ist noch nicht in Sicht, wann es eine Entscheidung gibt“, sagte eine Gerichtssprecherin. Der 54-Jährige klagt gegen ein Verbot der Hamburger Innenbehörde, die ihm jegliche Form der Sterbehilfe untersagt hatte. DPA

Links lesen, Rechts bekämpfen

Gerade jetzt, wo der Rechtsextremismus weiter erstarkt, braucht es Zusammenhalt und Solidarität. Auch und vor allem mit den Menschen, die sich vor Ort für eine starke Zivilgesellschaft einsetzen. Die taz kooperiert deshalb mit Polylux. Das Netzwerk engagiert sich seit 2018 gegen den Rechtsruck in Ostdeutschland und unterstützt Projekte, die sich für Demokratie und Toleranz einsetzen. Eine offene Gesellschaft braucht guten, frei zugänglichen Journalismus – und zivilgesellschaftliches Engagement. Finden Sie auch? Dann machen Sie mit und unterstützen Sie unsere Aktion. Noch bis zum 31. Oktober gehen 50 Prozent aller Einnahmen aus den Anmeldungen bei taz zahl ich an das Netzwerk gegen Rechts. In Zeiten wie diesen brauchen alle, die für eine offene Gesellschaft eintreten, unsere Unterstützung. Sind Sie dabei? Jetzt unterstützen