Familienkredit für Hartz IV egal

ESSEN ap ■ Ein zinsloses Darlehen eines Verwandten darf einem Hartz-IV-Empfänger nicht auf das Arbeitslosengeld II angerechnet werden. Dafür muss der Darlehnsvertrag auch nicht so dokumentiert werden, wie es bei fremden Dritten üblich wäre, so das Landessozialgericht NRW in gestern. Wenn sich ein Hilfsbedürftiger von Verwandten Geld geliehen und die Rückzahlung fest vereinbart hat, dürfen die Hartz-IV-Leistungen nicht zurückgefordert werden. Es gilt auch nicht als anzurechnendes Einkommen, wenn der Hilfebedürftige damit Rechnungen bezahlt und Anschaffungen tätigt. Seine Vermögenssituation ändere sich nämlich nicht, weil er das Geld später zurückzahlen müsse. Dies sei kein Scheingeschäft.