Unzulässige Doppelbestrafung

betr.: „Der Gesundheitsentzug“, taz vom 7. 2. 09

Ihr Bericht beschönigt sehr den Charakter psychiatrischer Psychotherapie. Durch die verwendeten Medikamente treten Symptome auf, die Altersschwäche und Demenz ähneln und im Allgemeinen nicht reversibel sind. Das zusätzliche Verschreiben in Haft stellt somit eine unzulässige Doppelbestrafung dar. Eine mögliche Resozialisierung wäre gefährdet, weil die Häftlinge durch die Therapie arbeitsunfähig werden. JAN GERD BENDER, Berlin