Kein Ausgleich für Airbus

Umweltschützer haben im Streit um die Folgen der Erweiterung des Hamburger Airbus-Werks einen endgültigen Erfolg erzielt. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat eine Klage der Stadt Hamburg nicht angenommen und damit ein Urteil des Oberverwaltungsgericht (OVG) Schleswig in letzter Instanz bestätigt. Demnach darf die Haseldorfer Marsch im Kreis Pinneberg nicht als Ausgleichsmaßnahme für das Mühlenberger Loch herangezogen werden. Dieses Süßwasserwatt der Elbe war zwischen 2001 und 2003 zugeschüttet worden, um das angrenzende Airbus-Werk für die Teilfertigung des Riesenjets A 380 erweitern zu können. Die Leipziger Richter wiesen nun darauf hin, dass die Haseldorfer Marsch ohnehin bereits ein Vogelschutzgebiet nach EU-Recht ist. Folglich scheide es als Ersatzfläche aus, denn für eine weitere ökologische Aufwertung gebe es keine Notwendigkeit.

Die Naturschutzverbände Nabu und BUND in Hamburg und Schleswig-Holstein werten diesen Sieg nach einem langjährigen Rechtsstreit durch alle Instanzen als großen Erfolg: „Das absurde Ergebnis dieses Ausgleichs wäre sonst gewesen, dass es statt zweier hochwertiger Schutzgebiete mit unterschiedlicher Funktion nur noch ein einziges Schutzgebiet mit einer anderen Funktion gegeben hätte“, sagt Schleswig-Holsteins BUND-Landesvorsitzende Sybille Macht-Baumgarten. „Aus zwei mach eins kann kein Ausgleich sein.“ SMV