Erbe kann doppelt besteuert werden

LUXEMBURG dpa ■ Erben von Kapitalvermögen, das in verschiedenen EU-Staaten angelegt ist, müssen in bestimmten Fällen mit doppelter Steuerbelastung rechnen. Die Mitgliedstaaten der EU seien nicht verpflichtet, ihre Steuersysteme so weit anzugleichen, dass Doppelbelastungen vermieden werden, so der Europäische Gerichtshof. Bei dem jetzt entschiedenen Rechtsstreit hatte eine Frau Kapitalvermögen geerbt, das in Deutschland und Spanien angelegt war. Der EuGH wies auf die unterschiedlichen Steuersysteme hin: Spanien stelle auf den Sitz des Schuldners ab. In Deutschland ist hingegen der Wohnsitz des Erben maßgeblich.