Müllgebühren: BSR erleichtert

Die erfolgreiche Klage eines Hausbesitzers gegen die Erhöhung der Berliner Müllgebühren wird nach Einschätzung der Berliner Stadtreinigung (BSR) keine Prozesswelle nach sich ziehen. Das am 12. August verkündete Urteil sei, anders als in Medienberichten dargestellt, kein Präzedenzfall, sagte BSR-Sprecherin Sabine Thümler gestern. Zudem seien andere Rückzahlungsansprüche nach der beklagten Gebührenerhöhung 1997 laut Gericht verjährt. In Presseberichten hatte es geheißen, die Kunden müssten lediglich nachweisen, dass sie einer Gebührenerhöhung deutlich widersprochen und nur unter Vorbehalt weiter gezahlt hätten. Die BSR-Sprecherin sagte weiter, das Urteil habe keine grundsätzliche Bedeutung für die Tarife ihres Unternehmens. Schon in erster Instanz vor dem Amtsgericht sei die Gebührenerhöhung an sich nicht angezweifelt worden. Jedoch habe das Gericht im vergangenen Jahr befunden, dass die Erhöhung nicht ausreichend begründet worden sei. Der Kläger erhält jetzt 80,66 Euro zurück. DPA