Todesstrafe für Anschläge

Im Prozess um die Selbstmordanschläge in Casablanca werden 4 Todesurteile und 83 Haftstrafen verhängt

CASABLANCA dpa/ap ■ Drei Monate nach den Selbstmordanschlägen in Casablanca hat ein Gericht in der marokkanischen Hafenstadt vier Terroristen zum Tode verurteilt. Die Angeklagten seien des Mordes, der Zugehörigkeit zu einer kriminellen Vereinigung und der Gefährdung der staatlichen Sicherheit schuldig, entschieden die Richter am Dienstag. Bei den Verurteilten handelte es sich um drei Selbstmordattentäter, die die Anschläge überlebt hatten, sowie um einen Drahtzieher. Nur einer der Attentäter war vor dem Gericht geständig.

Bei den Anschlägen am 16. Mai hatten sich fünf Terrorkommandos vor westlichen und jüdischen Einrichtungen in die Luft gesprengt. 45 Menschen wurden getötet, 100 weitere verletzt, 12 der 15 Attentäter starben ebenfalls. Die Terroristen gehörten nach Angaben der Ermittler der verbotenen radikal-islamischen Organisation „Salafia Jihadia“ (Der wahre heilige Krieg) an. Eine Verbindung zum Terrornetzwerk al-Qaida von Ussama bin Laden wurde nicht nachgewiesen. Das Gericht verurteilte zudem 83 Hintermänner zu Haftstrafen von zehn Monaten bis „lebenslang“.

König Mohammed VI. hatte nach den Anschlägen hartes Durchgreifen angekündigt: „Die Zeit der Nachsicht ist vorbei.“ Ein neues Antiterrorgesetz ist verabschiedet worden, weitere Prozesse dürften folgen. Im Zuge der Ermittlungen waren mehrere tausend mutmaßliche Extremisten festgenommen worden, 700 sollten angeklagt werden. Menschenrechtsgruppen sprachen von einer Welle der Repression. Anfang Juli waren bereits 10 Mitglieder von „Salafia Jihadia“ zum Tode und 21 zu langen Haftstrafen verurteilt worden.