Steuerfahndung gespart

Die äußerst rücksichtsvolle Strafverfolgung von Steuerhinterziehern in Hessen belastet Regierung Koch

WIESBADEN taz ■ Auch nach der gestrigen Sitzung des Haushaltsausschusses des Hessischen Landtags hält die SPD am Vorwurf der „Amnestie für Steuerflüchtlinge“ unter der Ägide von Finanzminister Karlheinz Weimar (CDU) fest. Schließlich habe Weimar bestätigt, dass nur rund 4 Prozent der Ende der Neunzigerjahre in das Visier der Steuerfahndung geratenen Steuerhinterzieher mit einem Strafbefehl bedacht oder gar verurteilt wurden. Die „Amnestie“ basiert auf einem Erlass des Finanzamtes Frankfurt V. vom August 2001, von dem das Finanzministerium wenigstens Kenntnis gehabt haben müsse, so die Opposition.

Weimar wies den Vorwurf der „Amnestie“ schon in Schreiben an SPD und Grüne zurück und erklärte, auf die Strafverfolgung von Steuersündern, die Anfang der Neunzigerjahre weniger als 500.000 Mark ins Ausland transferiert hatten, sei nur verzichtet worden, um die Verjährungsfristen einhalten zu können. Die Akten seien danach umgehend an die zuständigen Wohnsitzfinanzämter weitergeleitet worden, die dann die Steuerschuld innerhalb der Verjährungsfristen hätten eintreiben können.

Der SPD reicht das als Erklärung nicht aus. Mit dem früher von der Landesregierung vertretenen Anspruch, jede Straftat konsequent verfolgen zu wollen, sei dieser Erlass jedenfalls „nicht in Einklang zu bringen“, höhnte der finanzpolitische Sprecher Norbert Schmitt. Es bestehe noch „erheblicher Klärungsbedarf“, auch weil drei Schwarzgeldkonten einer Liechtensteiner Bank, über die Prominente ihre Transfers abgewickelt haben sollen, damals überhaupt nicht ausgewertet worden seien. KPK