„Miami Vice“-Cop gegen Eichel

US-Schauspieler Don Johnson geriet an der deutschen Grenze in den Verdacht der Geldwäsche. Wohl zu Unrecht. Jetzt will er Schadenersatz – vom Bundesfinanzminister

FREIBURG taz ■ Der US-Schauspieler Don Johnson will die Bundesrepublik auf Schadenersatz verklagen. Aufgrund einer Indiskretion deutscher Zöllner sei der frühere „Miami Vice“-Darsteller in den Medien zu Unrecht mit Geldwäsche in Verbindung gebracht worden. Das habe seinen Ruf geschädigt und ihm geschäftlich geschadet.

Die von Stern und Stuttgarter Zeitung recherchierte Geschichte ist durchaus filmreif. Am 6. November des letzten Jahres wollte Johnson aus der Schweiz nach Deutschland einreisen. Am Grenzübergang Bietingen bei Konstanz wurde sein Wagen durchsucht – eine Routinekontrolle. Doch die Grenzer fanden merkwürdige Unterlagen über Finanzgeschäfte im Umfang von sagenhaften 8 Milliarden Dollar. Johnson wies den Verdacht der Geldwäsche weit von sich. Er habe in der Schweiz über die Finanzierung von Filmen verhandelt, die Unterlagen stammten von Geschäftspartnern.

Tatsächlich hat die Zollfahndung bis heute kein Ermittlungsverfahren gegen Johnson eingeleitet. Die vom Zoll kopierten Unterlagen werden derzeit noch von US-Behörden überprüft. Möglicherweise ist Johnson sogar selbst Opfer eines Betrugsversuchs geworden, wie das Schweizer Magazin Cash vor Monaten meldete. Danach waren die bei ihm gefundenen Dokumente teilweise gefälscht.

Den Schauspieler erbost nun aber vor allem, dass der peinliche Vorgang ans Licht gekommen ist. Auch für US-Medien war die Story vom „Detective“, der nun selbst ins Visier der Fahnder geriet, einfach zu attraktiv. „Es war schrecklich“, sagte Johnson in der CNN-Talkshow von Larry King. Zwei Banken hätten ihm deswegen das Konto gesperrt.

Inzwischen hat Johnson den Hamburger Medienanwalt Matthias Prinz mit einer Klage beauftragt. Diese wird sich aber nicht gegen die Medien wenden, sondern gegen das Bundesfinanzministerium, weil es eine undichte Stelle im Zoll gegeben habe. Ein solches Leck müsste aber erst einmal belegt werden. „An dieser Sache waren und sind viele Behörden beteiligt“, betonte gestern Jürgen Spelten von der Oberfinanzdirektion Karlsruhe. So hatten auch das LKA und US-Behörden Zugriff auf Johnsons Dokumente gehabt.

Doch selbst wenn eine Pflichtverletzung des Zolls beweisbar wäre, müsste Johnson auch noch einen konkreten Schaden belegen. Bei einer bloßen Rufschädigung sind in Deutschland keine Millionensummen zu erwarten. Anwalt Prinz denkt deshalb auch über eine Klage in den USA nach.

CHRISTIAN RATH