Neue Beschuldigungen gegen Al-Aqsa-Verein

Bundesregierung legt im Verfahren gegen den Aachener Verein neue Erkenntnisse über Terrorverbindung vor

LEIPZIG ap ■ Im gerichtlichen Tauziehen um das Verbot der Palästinenserorganisation Al-Aqsa hat die Bundesregierung neues Beweismaterial vorgelegt. Das bestätigte gestern ein Sprecher des Bundesverwaltungsgerichts.

Dem Gericht ging einem Bericht des Kölner Stadtanzeigers zufolge bereits am 13. April eine Stellungnahme des Bundesinnenministeriums zu. Darin listet eine Kölner Anwaltskanzlei im Auftrag von Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) zahlreiche Kontakte des Aachener Al-Aqsa-Chefs Mahmoud Amr zu mutmaßlichen Funktionären der radikalen Palästinenserorganisation Hamas auf. Die von Al-Aqsa finanziell unterstützten humanitären Organisationen sollen demnach „in erheblichem Umfang in militant-terroristische Ziele der Hamas eingebunden“ sein.

Die Zuwendungen würden auch genutzt, um neue Selbstmordattentäter zu rekrutieren oder deren Familien zu unterstützen, berichtete die Zeitung. Neben belastenden Aussagen von in Israel inhaftierten Hamas-Kämpfern sei auch das Protokoll eines abgehörten Telefonats zwischen Amr und einem mutmaßlichen Hamas-Kader mit dem Namen Abu Samra vorgelegt worden. Samra bat demnach im April 2002: „Wenn es die Möglichkeit gibt, schickt uns etwas. (…) Denn es sind Leute getötet worden. Die gestorben sind, haben sich Sprengstoffgürtel umgelegt.“ Amr wies die Anschuldigungen in dem Blatt zurück und verwies auf die karitativen Aufgaben seiner Organisation. „Wir haben mit politischen Dingen oder irgendwelchem Widerstand nichts zu tun.“

Nach Eingang der Stellungnahme forderte das Gericht in Leipzig den Al-Aqsa-Verein nun seinerseits zu einer Stellungnahme auf. Ein Gerichtssprecher sagte, der Senat sei „bemüht, die Sache im Laufe des Jahres zum Abschluss zu bringen“.

Schily hatte den Al-Aqsa-Verein am 5. August 2002 verboten. Das Bundesverwaltungsgericht setzte das Verbot jedoch vor gut einem Jahr bis zum Abschluss des gerichtlichen Verfahrens aus. Zur Begründung führten die Richter damals unter anderem aus, das Innenministerium habe zwar umfangreiches Material über die Organisation vorgelegt. Dessen Verwertbarkeit sei aber umstritten. AFP