„HAKENKREUZ-FALL“
: Urteil rechtskräftig

Das Urteil im Hakenkreuz-Fall von Mittweida ist rechtskräftig. Auf Wunsch seiner Mandantin habe er die Berufung zurückgenommen, sagte ihr Verteidiger gestern. Die damals 18-Jährige war Mitte November vom Amtsgericht Hainichen zu 40 Arbeitsstunden verurteilt worden, weil sie einen rechten Überfall vorgetäuscht hatte. (dpa)