hamburg heute
: Kontrolle der Kontrolleure

Die Humanistische Union diskutiert über die Notwendigkeit eines Polizeibeauftragten

Der Duden definiert den Begriff Polizeikontrolle bis dato nur als eine Kontrolle, die von der Polizei durchgeführt wird. Ginge es nach Humanistischer Union und Amnesty International, müsste das Wort fortan auch eine Überwachung der Polizei mit einschließen.

In den meisten europäischen Ländern ist eine unabhängige Kontrollinstanz bereits Standard, in Deutschland sucht man sie hingegen vergeblich. „Bürger werden sich nicht bei der Polizei beschweren, wenn sie von ihr misshandelt wurden“, sagt Falk Menzner, Sprecher der Polizeigruppe der deutschen Sektion von Amnesty International. Er setzt sich für einen externen Polizeibeauftragten ein, der als Ansprechpartner für Betroffene fungieren und verhindern würde, dass Polizisten trotz Fehlverhaltens straflos bleiben.

Die Statistik spricht eindeutig für einen Polizeibeauftragten: In Hamburg kam es 2006 zum letzten Mal zur Anklage gegen Polizisten. Seitdem hat die Staatsanwaltschaft ihre Akten regelmäßig mit dem Vermerk „keine hinreichenden Anhaltspunkte“ geschlossen. Ein Polizeibeauftragter würde laut Menzner für ein Ermittlungsverfahren sorgen, das zeitnah, umfassend und unparteiisch durchgeführt würde.

Zu den aufgaben eines solchen Beauftragten würde es aber auch gehören, „Handlungsroutinen“ zu überprüfen. Menzner fragt, ob es sein muss, dass Demonstration eingekesselt und Delinquenten auf der Wache nackt ausgezogen werden. Heute Abend stellt Menzner sich den Fragen des Publikums. Der ehemalige SPD-Innensenator Hartmuth Wrocklage wird die Veranstaltung moderieren. SWANTJE UNTERBERG

„Effektive Polizeikontrolle in Bund und Ländern – für einen Polizeibeauftragten!“ 19.30 Uhr, Kulturhaus 73, Schulterblatt 73