Bayerische Pleite hat juristisches Nachspiel

Rolle einer landeseigenen Förderbank bei Schneider-Insolvenz beschäftigt Justiz – und die Rolle eines Ministers

BERLIN taz ■ Die Insolvenz des bayerischen Elektronikkonzerns Schneider Technologies AG vor einem Jahr hat juristische Folgen und damit möglicherweise politische Auswirkungen. Eine Gruppe von Aktionären, die RTC Consulting & Beteiligungs GmbH, hat vor dem Landgericht Düsseldorf Klage gegen die bayerische Landesanstalt für Aufbaufinanzierung (LfA) eingereicht, eine Förderbank des Freistaats Bayern und einst Hauptaktionärin bei Schneider. Der Vorwurf: Die LfA habe Aktionäre mit falschen Pflichtmeldungen getäuscht. Pikant daran: Der Verwaltungsratschef der Landesanstalt heißt Otto Wiesheu, ist zugleich CSU-Wirtschaftsminister und hat im Bayerischen Landtag bereits zugeben müssen, politisch Druck ausgeübt zu haben, dass sich der Banksektor bei Schneider engagierte.

Der Konzern hatte nach einem kurzen Boom in der Hi-Fi-Branche seit 1993 an der Entwicklung des Laserfernsehens gearbeitet, damit jedoch nie schwarze Zahlen geschrieben, sondern nur die Fantasien der Anleger beflügelt. Dies zum Teil mit der Hilfe der LfA, die in einem Verkaufsprospekt die Lasertechnologie mit anpries. Danach stieg der Aktienkurs auf bis zu 70 Euro. In der LfA bedient man sich, was den Prozess angeht, knapper Worte: „Die Klage entbehrt jeder tatsächlichen und rechtlichen Grundlage.“ KAB

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