Bußgeld für Blockade

Juristische Folgen der Frankfurter „resist“-Aktionen gegen den Irakkrieg: Bußgeldbescheide und Strafverfahren

FRANKFURT/M. taz ■ Marie Gutenberg aus Berlin war beeindruckt – von der „Höflichkeit“ der hessischen Polizei im Umgang mit den Friedensdemonstranten, die im März dem Aufruf der Organisation „resist“ zur Blockade der Frankfurter US-Airbase Rhein-Main gefolgt waren. „Freundlich“ wurde man von den Beamten darauf hingewiesen, dass man an einer nicht ganz legalen Aktion teilnehme; dann seien die Demonstranten „sanft weggetragen“ worden. So etwas, sagt Gutenberg, habe sie „in Berlin noch nie erlebt“.

Doch der „zivile Ungehorsam“, so Kristian Golla vom Netzwerk Friedenskooperative, mit dem die Blockierer gegen die „Unterstützung des Angriffskrieges der US-Amerikaner auf den Irak durch die Bundesregierung“ protestieren wollten, blieb nicht etwa folgenlos. Die Stadt Frankfurt verschickt zurzeit rund 1.300 Bußgeldbescheide an die namentlich erfassten Blockierer. Wegen einer „Ordnungswidrigkeit“ sollen sie 118,50 Euro Bußgeld bezahlen. Zudem will die Staatsanwaltschaft Strafverfahren wegen Nötigung gegen Teilnehmer an Blockaden am Süd- und am Nordtor zur Base und gegen zwei Organisatoren von „resist“ einleiten. Für Golla „ein schlechter Witz“. Die „Widerstandshandlungen“ hätten sich etwa darin erschöpft, dass sich Demonstranten „die Schuhe zusammengebunden haben“. Zu Gewalt sei es „in keinem Fall“ gekommen.

Rund 1.000 Empfänger von Bußgeldbescheiden haben nach Auskunft der Friedenskooperative bereits Einspruch erhoben. Das Amtsgericht in Frankfurt muss nun darüber befinden. Die Akten türmten sich dort zu „hohen Bergen“ (Golla). Die Friedenskooperative will vor Gericht das angebliche Fehlverhalten der Bundesregierung während des Irakkrieges thematisieren – etwa die Gestattung von Überflugrechten für die US-Kampfflugzeuge und -Bomber. KPK