Nach Täuschung kein Examen

KÖLN taz ■ Das Justizprüfungsamt Köln hat die erste juristische Staatsprüfung einer Jurastudentin wegen versuchter Täuschung als nicht bestanden erklärt. Die Studierende hatte ihre schriftliche Hausarbeit im Jahre 2003 von einem bezahlten Ghostwriter schreiben lassen. Aufgeflogen war der Täuschungsversuch, nachdem in einem völlig anderen Verfahren der Computer des Ehemanns der Studentin beschlagnahmt wurde. Dort fand die Polizei den E-Mailverkehr mit dem Auftragsschreiber. Wegen „besonders groben Fehlverhaltens“ wurde der Studierenden auch eine Wiederholung der Prüfung vom Justizprüfungsamt des Oberlandesgerichtes Köln untersagt. Damit wurde die strengste gesetzliche Sanktion für ordnungswidriges Verhalten im ersten juristischen Staatsexamen verhängt. jago