Beamtenarbeit ist rechtens

MÜNSTER taz ■ Landesbeamte müssen die rückwirkende Streichung der Arbeitszeitverkürzung hinnehmen. Das entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) für das Land Nordrhein-Westfalen in einem am Freitag veröffentlichten Urteil. Dabei handele es sich laut Gericht um eine verfassungsrechtlich unbedenkliche so genannte „unechte Rückwirkung“.

Am 18. Februar 2003 beschloss die Landesregierung aufgrund der abgeschlossenen Tarifverhandlungen, einen freien Tag von Beamten zu streichen. Dagegen haben zwei Betroffene geklagt und in erster Instanz Recht bekommen, da sie die freien Tage vor dem Stichtag beantragt hätten. Das OVG wies jetzt in zweiter Instanz die Klage zurück.

Anders zu beurteilen seien Klagen auf Grund schon erhaltener Freitage vor dem 18. Februar 2003. Hier wies das Gericht die Berufungen des Landes zurück, da es sich um abgeschlossene Sachverhalte handele. KAY