Betriebskosten sind zu belegen

In einem Fall sollte ein Mieter einer großen Wohnanlage für zwei zurückliegende Jahre rund 4.500 DM sowie rund 3.800 DM nachzahlen. Der Mieter weigerte sich, da die Summen für ihn nicht nachvollziehbar waren. Seinem Wunsch auf Zusendung von Kopien der Belege gegen Kostenerstattung kam der Vermieter nicht nach; sie füllten immerhin sechs Aktenordner pro Jahr, hieß es. Es sei indes aber gar nicht nötig, alles zu kopieren, so das Gericht. Es wäre denkbar, dass der Mieter eine anderweitig schlüssige Übersicht darüber erhalte, wie sich die Nebenkosten zusammensetzen (AG Köln, Urteil v. 28.10.2002, Az. 222 C 217/02).