Prozesse

Zu den Altlasten des Kölner Mediaparks gehören auch verlorene Prozesse der Mediapark Entwicklungsgsellschaft (MPK). So kreidete ihr das Oberlandesgericht Köln 2002 in einem Schlussurteil an, sie hätte 1990 bei Vertragsverhandlungen den Eindruck entstehen lassen, die Realisierung des Gesamtprojekts bis Anfang 1994 werde unproblematisch sein. Eben darauf hatte sich der Investor Horst Maiburg verlassen, als er das Areal für Block 4 für damals 26,84 Millionen Mark erwarb und alsbald mit dem Bau begann. Als der damalige MPK-Geschäftsführer Utz Ingo Küpper öffentlich einräumen musste, man sei „nicht mehr ganz im Zeitplan“, klagte Maiburg. Das Gericht billigte ihm nach einer Prozessdauer von gut sieben Jahren 7,3 Millionen Euro Schadensersatz zu – Geld, das eigentlich der MedienStiftung Kultur als Eigentümerin zukommen sollte. Inzwischen hat man sich mit Maiburg verglichen. Ihre frühere Ankündigungspolitik dürfte die MPK weit mehr als acht Millionen Euro gekostet haben. Zur Deckung dieser Forderungen und alter Verluste hat die MPK mittlerweile die Tiefgarage im Mediapark verkauft. P.H.