Flüchtlingshelfer straffrei verurteilt

PARIS taz ■ Wegen „organisierter Beihilfe zum illegalen Aufenthalt“ verurteilte ein Strafgericht in Boulogne-sur-Mer gestern Morgen zwei französische Menschenrechtler. Eine Strafe verhängte das Gericht aber nicht gegen Jean-Claude Lenoir und Charles Frammezelle. Die Mitglieder des Kollektivs „C-Sur“ waren angeklagt, weil sie Essen, Medikamente und Kleider für obdachlose Flüchtlinge besorgt hatten, die auf der französischen Seite des Ärmelkanals herumirrten, und weil sie mehrfach Flüchtlinge beherbergt hatten. Das Gericht begründete sein Urteil nicht mit diesen „humanitären“ Gesten, sondern damit, dass die beiden Männer Flüchtlingen ihre Konten zur Verfügung gestellt hätten, um sich Geld von ihren Familien in Afghanistan oder dem Irak überweisen zu lassen. Dieses Geld, so das Gericht, hätte den Flüchtlingen ihren „illegalen Aufenthalt“ ermöglicht. Mit den beiden Franzosen waren sechs Iraker angeklagt, von denen vier gestern zu Haftstrafen von bis zu sechs Jahren verurteilt wurden. Das Gericht hält sie der „Schlepperei“ für schuldig. DORA