Terror ist Lebensrisiko

Ein 5-jähriger, der bei einem Terroranschlag in Tunesien schwer verletzt wurde, verklagt die TUI auf Schmerzensgeld

Hannover taz/dpa ■ Nachdem der Tanklaster die Mauer der Synagoge La Ghriba auf der tunesischen Halbinsel Djerba gesprengt hatte, sprachen die Behörden noch von einem Unfall. Die Ursache des Terroranschlags vom 11. April 2002 wird bei dem Prozess Anfang September vor dem Landgericht Hannover keine Rolle mehr spielen. Es geht um das Schicksal eines fünfjährigen Jungen, der den Reiseveranstalter 1-2-Fly auf 100.000 Euro Schmerzensgeld und eine monatliche Schmerzensgeldrente verklagt hat. Mit seinen Eltern hatte er an einem Busausflug „Land und Leute“ teilgenommen, der mit 14 toten und 17 verletzten deutschen Urlaubern endete. Der damals drei Jahre alte Junge erlitt Verbrennungen zweiten und dritten Grades an Gesicht, Armen sowie am Oberkörper und lag monatelang im Krankenhaus. Das Unternehmen hätte von einer konkreten Gefahr für Touristen in Tunesien wissen und davor warnen müssen, meinen die Eltern des Jungen aus Nordrhein-Westfalen. Veranstalter 1-2-Fly, der zum weltgrößten Tourismus-Konzern TUI gehört, weist die Vorwürfe zurück.

Die Schädigung an sich begründe keine Ersatzansprüche, sagte ein TUI-Justiziar. Von einer konkreten Gefahr für die Urlauber habe vor dem 11. April niemand etwas geahnt. „Wir könnten es uns gar nicht leisten, nicht zu reagieren, wenn wir Informationen über konkrete Risiken hätten“, betonte ein Sprecher. Aus Sicht des Konzerns gehöre ein Terroranschlag seit dem 11. September 2001 zum „allgemeinen Lebensrisiko“.

Kurz nach der Explosion von Djerba hat die Bundesregierung einen 10-Millionen-Euro-Fonds für die Opfer von Terroranschlägen eingerichtet. Auch der Fünfjährige bekam eine beträchtliche Summe ausgezahlt. Laut TUI erhielt jeder Schwerstbetroffene 250.000 sowie zusätzlich 100.000 Euro vom tunesischen Hoteliersverband.