Ackermann komplett zugelassen

Fall Mannesmann: Zwickel-Anwalt wirft Staatsanwaltschaft Realitätsferne vor

DÜSSELDORF rtr/taz ■ Im Fall Mannesmann hat das Landgericht Düsseldorf die Anklage gegen Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann in allen Punkten zugelassen. Ein Termin für die Eröffnung der Hauptverhandlung unter anderem wegen des Vorwurfs schwerer Untreue sei aber noch offen, sagte gestern ein Gerichtssprecher.

Ohne Abstriche wird auch gegen den früheren IG-Metall-Chef Klaus Zwickel sowie den ehemaligen Mannesmann-Betriebsratschef Jürgen Ladberg wegen des Vorwurfs der Untreue verhandelt. Im Fall des einstigen Mannesmann-Chefs Klaus Esser gehe es dagegen um Beihilfe zur Untreue. Esser hatte von den umstrittenen Abfindungszahlungen im Zuge der Übernahme durch den britischen Mobilfunkriesen Vodafone allein rund 30 Millionen Euro kassiert.

Ungemach könnte der Deutschen Bank und ihrem Chef von Seiten der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) drohen. „Selbstverständlich beobachten wir das Verfahren“, sagte eine BaFin-Sprecherin. Das Bundesfinanzministerium wies aber Berichte zurück, wonach die Bankenaufsicht bereits prüfe, ob Ackermann die Deutsche Bank weiterführen könne.

Die Anwälte von Klaus Zwickel nahmen gestern erstmals Stellung zur Verfahrenseröffnung. Sie bezeichneten die Vorwürfe als „haltlos“ und warfen der Staatsanwaltschaft „realitätsferne Vorstellungen“ vor. Gutachten hätten ergeben, dass sich der Ausschuss für Vorstandsangelegenheiten der Mannesmann AG „in dem vorgegebenen Entscheidungsspielraum bewegt“ hätte. Zudem stellten die Anwälte fest, dass weder Zwickel noch die IG Metall „einen Vorteil von den Entscheidungen hatten“. TOK