Haftbefehl gegen KZ-Wächter

Demjanjuk soll als Aufseher Beihilfe zum Mord an 29.000 Juden geleistet haben

MÜNCHEN afp ■ Das Amtsgericht München hat gegen den als „Iwan den Schrecklichen“ berüchtigten früheren KZ-Wächter John Demjanjuk Haftbefehl erlassen. Der Befehl habe von der Ermittlungsbehörde beantragt werden können, nachdem die Echtheit von Demjanjuks früherem Dienstausweis festgestellt worden sei, und lautet auf Verdacht der Beihilfe zum Mord an mindestens 29.000 Juden.

Der als Iwan Demjanjuk in der heutigen Ukraine geborene 88-Jährige lebt als Staatenloser in den Vereinigten Staaten. Nach seiner Festnahme und der Überstellung nach Deutschland will ihn die Staatsanwaltschaft vernehmen und gegen ihn vor dem Landgericht München II Anklage erheben. Es würde einer der letzten großen Prozesse gegen einen mutmaßlichen Täter des Naziregimes sein.

Demjanjuk gehörte laut der NS-Fahndungsstelle 1943 für sechs Monate zu den Wachmannschaften des KZ Sobibór in Polen. Demjanjuk war 1988 bereits in Israel wegen anderer Vorwürfe zum Tode verurteilt worden. Dieses Urteil wurde aber wieder aufgehoben, da seine Identität nicht eindeutig geklärt werden konnte. Er wurde deshalb wieder aus israelischer Haft entlassen und konnte in die USA zurückkehren.