Umstrittene Kommission

Abgelehnte Asylbewerber können sich in einigen Bundesländern unter eng begrenzten Umständen an eine so genannte Härtefallkommission wenden. Sie ist ein behördenunabhängiges Gremium, das Empfehlungen an die Ausländerbehörden geben, allerdings Abschiebungen nicht selbst aussetzen oder gar verhindern kann.

Solche Kommissionen gibt es bereits seit mehreren Jahren in Schleswig-Holstein, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern und Nordrhein-Westfalen. In Brandenburg und Bremen scheiterte die Einführung am Widerstand der Christdemokraten. Auch der Deutsche Städtetag ist gegen die Einrichtung eines solchen Gremiums, da ein durch eine Kommissionsempfehlung verlängertes Verfahren die Kosten für die Kommunen steigere.

Das Zuwanderungsgesetz, das im Januar in Kraft treten soll, gibt den Härtefallkommissionen der Länder einen bundesgesetzlichen Rahmen. ksc