Zivilcourage ist doch was wert

DÜSSELDORF taz ■ Auch ohne entsprechendes Gesetz darf in Deutschland nicht einfach diskriminiert werden, urteilte gestern das Landgericht Düsseldorf. Die Kündigung des Personalmanagers Holger Müller, der der Anweisung seines Chefs, keine Türken mehr einzustellen, nicht folgen wollte, sei nicht zulässig. Damit hoben die Richter gestern ein Urteil des Arbeitsgerichtes Wuppertal auf.

Auch wenn die Antidiskriminierungs-Richtlinie der EU hierzulande noch nicht gesetzlich verankert wurde, sei sie trotzdem geltendes Recht, so die Richter. Doch zu einem Urteil kam es nicht. Die Wülfrather Kosmetikfirma bot ihrem Ex-Personalmanager eine großzügige Abfindung an. Holger Müller schlug ein: „Ein finanzielles Pölsterchen tut mir gut“, sagt der Arbeitslose. „Und die Richter haben mir Recht gegeben.“ Bisher hatte nur das Solinger Bündnis für Toleranz und Zivilcourage den Mann gelobt. NAW